Die Führung der Feuerwehr kann aufgrund der Menge an Arbeiten nicht von einer einzelnen Person versehen werden. So ist der oberste Dienstherr der amtierende Bürgermeister. Im Einsatzgeschehen und bei Übungen versieht er im Regelfall keinen Dienst. Die Führung der Feuerwehr bei Einsätzen und allen anderen Tätigkeiten hat der Gemeindewehrführer. Er ist Einsatzleiter und verantwortlich für die ausreichende Ausbildung der Wehr. Außerdem berät er auf politischer Ebene den Bürgermeister in Belange der Feuerwehr. Da er alle Tätigkeiten nicht allein schafft, muß er Arbeiten delegieren.
So werden Führungsaufgaben an den Stellvertretenden Wehrführer und die Gruppenführer delegiert. Ebenso übernehmen Feuerwehrleute andere Tätigkeiten neben ihrer Hauptaufgabe als Feuerwehrleute. Aufgaben wie Jugendbetreuung, Materialerhaltung, Personalausbildung und Pressearbeit sind einige dieser Tätigkeiten.